Wir bieten Ihnen und Ihrem Hund vielseitige Sport-und Beschäftigungsarten an. Nehmen Sie unsere kostenlose Schnupperstunde gerne an, um sich mit Ihrem Hund in der einen oder der anderen Sportart auszuprobieren. Unter Artgerechte Beschäftigung können Sie sich über die einzelnen Sportarten informieren.
10 Einzelstunden bezahlen -
11 Einzelstunden bekommen
Dauerhafter Leinenzwang ist häufig verantwortlich für Auffälligkeiten, die Ihr Hund im Alltag unter Umständen zeigt, wie z.B. Verhaltensauffälligkeiten, oder aber Ihr Hund wird immer ruhiger und defensiver, bis er zu gar nichts mehr Lust hat. Welcher Mensch geht noch gern mit seinem Hund vor die Tür, wenn dieser seinen Halter mit auffälligem „Fehlverhalten“ nur in schwierige Situationen bringt, oder wenn der Hund kaum mehr Interesse am Sparziergehen zeigt. Am Ende stehen allzu häufig zu viele Leckerchen, oder man nimmt den Ball für die schnelle Befriedigung des Hundes, denn dabei gibt es noch positive Resonanzen zwischen Hund und Halter. Es gibt für den Hund kein größeres Vergnügen, als mit Frauchen/Herrchen die Natur im Freilauf zu genießen. Das bringt die Seele wieder ins Gleichgewicht. Das minimale Grundbedürfnis für Freilaufsparziergänge liegt täglich bei 2 Stunden. Wie man sich diese über den Tag einteilt, ist dabei nicht so wichtig. Das Freilaufen und den damit verbundenen Gehorsam kann jeder Hund lernen, egal welchen Alters. Auch für blinde oder taube Hunde gibt es gute Trainingsmöglichkeiten um das sichere zurückkommen zu lernen.
Tipp: Die beste Zahnpflege für Ihren Hund ist 1x im Monat einen Oberschenkelknochen vom Rind. Gleichzeitig ist es eine super Beschäftigung und fordert richtig power vom Hund. Ganz wichtig, viel Wasser zum Knochenfressen hinstellen. Wünsche guten Appetit! Denn wie sagte schon Antoine De Saint-Exupéry: Du bist zeitlebens für das verantwortlich, was du dir vertraut gemacht hast.
In diesem Sinne: Bleiben Sie auch weiterhin ein gutes Team!
Ich war 14 Jahre als anerkannte Sachverständige für die Durchführung der Gehorsamsprüfung für die Stadt Hamburg tätig:
Die allgemeine Anleinpflicht für Hunde gilt in Hamburg seit dem 1. Januar 2007. Seit diesem Zeitpunkt müssen Sie Ihren Hund grundsätzlich außerhalb Ihres eigenen Wohnbereiches bzw. Ihres eigenen eingezäunten Grundstückes und außerhalb der Hundeauslaufflächen an der Leine führen – es sei denn, Ihr Hund ist von der Anleinpflicht befreit.
Die Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht erhalten Sie, wenn Sie nachgewiesen haben, dass Sie Ihren Hund überall dort, wo keine „besonderen“ Anleinpflichten und keine Mitnahmeverbote gelten, unangeleint führen können. Zusätzlich sind in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen bestimmte Wege, Pfade und Rasenflächen ausgeschildert, auf denen Sie Ihren Hund frei laufen lassen dürfen.
Der Hund darf nicht permanent an der Leine ziehen. Er hat Richtungs- und Tempowechseln willig zu folgen und anzuhalten, wenn die Hundeführerin/der Hundeführer stehen bleibt.
Der Hund muss auf Signale der Hundeführerin/des Hundeführers zwei der drei Positionen einnehmen und so lange darin verharren, bis er ein anderes Kommando erhält. Dieser Übungsteil muss mit an- und abgeleintem Hund gezeigt werden.
Die Hundeführerin/der Hundeführer bindet den Hund an einer geeigneten Stelle an und gibt eines der Kommandos unter 2. Wenn der Hund angebunden ist, entfernt sich die Hundeführerin/der Hundeführer, bleibt aber in Sichtweite des Hundes. Auf Anweisung der Prüferin/des Prüfers (frühestens nach 2 min.) kehrt die Hundeführerin/der Hundeführer zu dem Hund zurück. Bis dahin muss der Hund sich – auch unter leichter Ablenkung – ruhig verhalten.
Der Hund ist nicht angeleint. Die Hundeführerin/der Hundeführer ist in Bewegung. Wenn der Hund mindestens 10 m entfernt ist, gibt die Hundeführerin/der Hundeführer das Kommando zum Herkommen. Der Hund muss zügig herankommen und sich problemlos anleinen lassen.
Während der Prüfung müssen sich mindestens nachfolgend aufgeführte Begegnungen ergeben haben oder, wenn nötig, mit Auftragspersonen nachgestellt werden:
Anmeldung im jeweiligen Kundenzentrum der Bezirksverwaltung: 20,- €
Anmeldung im Internet über das Hamburger-Gateway: 10,- €
Zur Vorbereitung auf die Gehorsamsprüfung können Sie bei mir trainieren.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Gehorsamsprüfung beinhaltet leider keinen Sachkundenachweis, aber wer Spaß daran hat, kann sich mit diesen Theoriefragen im Sachkundequiz testen.